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Häufige gestellte Fragen

Was bringt mir ein Freiwilligendienst?

Kurz gesagt: Jede Menge Spaß und einen spannenden Blick über den Tellerrand. Dazu neue Kontakte in deiner Einsatzstelle und deiner Seminargruppe, eine sinnvolle Aufgabe, neue Kompetenzen, Selbsterkenntnis und manchmal auch eine echte Berufsperspektive. Du kannst das Bildungs- und Orientierungsjahr nutzen, um dir vor Studium und Ausbildung eine Pause vom Prüfungsstress zu gönnen und viele neue Erfahrungen zu machen. Egal, ob du einfach nur etwas Gutes tun möchtest, dich ausprobieren willst oder den Dienst als Vorpraktikum nutzt: Ein Freiwilligendienst ist für dich immer ein Gewinn. Das haben mittlerweile übrigens auch viele Personaler erkannt.

Kann ich meinen Freiwilligendienst im Ausland machen?

Unsere Einsatzstellen befinden sich in Hamburg sowie dem Hamburger Umland. Einen Freiwilligendienst im Ausland bieten wir nicht an.

Muss ich für einen Freiwilligendienst volljährig sein?

Grundsätzlich musst du nicht volljährig sein. Du musst jedoch deine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In einigen Einsatzstellen, z.B. in bestimmten Krankenhäusern oder Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, ist die Volljährigkeit Voraussetzung. Wir achten im Bewerbungsverfahren darauf, dir entsprechende Stellen vorzuschlagen, die auch für Minderjährige infrage kommen. Selbstverständlich werden die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes für minderjährige Freiwillige eingehalten.

Bekomme ich für den Freiwilligendienst Geld?

Ja, du bekommst von uns eine monatliche Vergütung. Der Betrag, der dir auf dein Konto überwiesen wird, setzt sich zusammen aus Taschengeld und Verpflegungsgeld. Zusätzlich bezahlen wir dir eine Fahrkarte für den Hamburger Verkehrsverbund. Wohngeld wird von uns nicht gezahlt. Aktuelle Zahlen kannst du telefonisch in unserem Büro erfragen.

Ich bin noch schulpflichtig. Kann ich trotzdem einen Freiwilligendienst machen?

Du kannst einen Freiwilligendienst machen, sofern du deine Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Bei Minderjährigen entfällt die Berufsschulpflicht bei Ableistung eines Freiwilligendienstes.

Muss ich für einen Freiwilligendienst einen Führerschein haben?

Ein Führerschein ist keine Voraussetzung, um einen Freiwilligendienst zu beginnen. Es gibt einige Einrichtungen, in denen Fahrdienste dazugehören.

Ich möchte mich aus dem Ausland bewerben. Ist dies möglich?

Grundsätzlich kann sich bei uns jede_r bewerben. Grundlegende Deutschkenntnisse und ggf. ein gültiges Visum sind hierfür notwendig. Da wir kein spezielles Incomer-Programm haben, können wir nur für Bewerber_innen einen Freiwilligendienst anbieten, die bereits einen festen Wohnsitz oder eine Unterkunftsmöglichkeit in Deutschland in Aussicht haben. Voraussetzung für einen Freiwilligendienst bei uns ist, dass du für ein Vorstellungsgespräch und einen Probearbeitstag nach Hamburg kommen kommst. Fahrtkosten hierfür können wir leider nicht erstatten.

Ich komme nicht aus Hamburg. Besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Unterkunft für die Zeit des Freiwilligendienstes?

Leider haben wir nur wenige kostenlose Unterkünfte, die wir dir anbieten können. Einige Einsatzstellen in der Behindertenhilfe bzw. im Bereich der Pflege bieten in Schleswig-Holstein einen Einsatz mit kostenloser Unterkunft an. Ansonsten müsstest du dir selbst ein Zimmer in Hamburg suchen und finanzieren. An den entstehenden Reisekosten für Vorstellungsgespräche in den Einsatzstellen können wir uns leider nicht beteiligen.

Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren?

Unser Bewerbungsverfahren wird ausschließlich über unser Online-Formular abgewickelt. Wir arbeiten nicht mehr mit Personalbögen oder Mappen. Bitte sieh‘ daher davon ab, uns diese zu schicken.

Nachdem du das Online-Formular ausgefüllt hast und deinen Lebenslauf, das letzte Schulzeugnis und ein Foto von dir hochgeladen hast, gehen alle Daten in unserem System ein.

Wir lesen die eigehenden Bewerbungsunterlagen und prüfen, ob wir dir eine geeignete Stelle anbieten können. Wenn wir etwas für dich in Aussicht haben, bekommst du von uns eine E-Mail mit der Bitte, dich zu bestimmten Rückrufzeiten telefonisch bei uns zu melden, um mögliche Einsatzfelder zu besprechen. Wir melden uns auch bei dir, wenn wir keine geeignete Stelle anbieten können.

In Rahmen des Telefonates merken wir dir einen Einsatzplatz vor und laden dich zu einem Infotermin bei uns im Elsa Brändström Haus ein. Dieser dient einem ersten Kennenlernen und wir erklären dir hier, wie der Freiwilligendienst funktioniert und welche Unterlagen du noch brauchst. Außerdem erhältst du von uns hier die Kontaktdaten für deine Einsatzstelle. Infotermine finden immer in Gruppen statt. Nach dem Infogespräch kannst du dich in deiner Einsatzstelle melden, um ein Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls einen Probearbeitstag (Hospitationstag) zu vereinbaren. Wir erwarten dann deine Rückmeldung, ob du den Platz bekommen hast oder nicht. Solltest du den Platz nicht bekommen oder sollte dir dieser nicht gefallen, versuchen wir mit dir gemeinsam einen neuen Platz zu finden.

Wann muss ich mich für einen Freiwilligendienst bewerben?

Du kannst dich jederzeit bei uns bewerben. Das Bewerbungsverfahren für den Sommer (Beginn im August/September/Oktober) beginnt in der Regel im Januar. Frühes Bewerben sichert die besten Einsatzplätze. Es ist jedoch auch möglich, sich zu anderen Startterminen zu bewerben. Hier benötigen wir mindestens 6 Wochen Vorlaufzeit.

Wann bekomme ich eine Antwort auf meine Bewerbung?

In der Regel antworten wir innerhalb einer Woche. In Zeiten, in denen viele Seminare stattfinden, kann es einmal etwas länger dauern. Nach drei bis vier Wochen solltest du aber spätestens etwas von uns gehört haben.

Ich kann die Dokumente nicht hochladen. Was kann ich machen?

Solltest du Hilfe bei deiner Online-Bewerbung brauchen, kannst du uns gerne anrufen. Wir vereinbaren dann mit dir, wie deine Unterlagen zu uns kommen. Bitte schicke uns aber trotzdem keine vollständige Bewerbungsmappe per Post (s. Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren?).

Ich habe mein Zeugnis noch nicht. Kann ich es nachreichen?

Dokumente können uns gerne im Einzelfall per Mail in digitaler Form nachgereicht werden.

Ich habe eine Zusage von meiner Einsatzstelle erhalten. Wie schnell kann ich beginnen?

Zwischen deiner telefonischen Zusage im Elsa Brändström Haus und deinem Starttermin im Freiwilligendienst müssen mindestens vier Wochen Bearbeitungszeit liegen! Diese benötigen wir, um alle Verträge zu erstellen und die Unterlagen zu prüfen.  Bei späterer Rückmeldung muss ggf. dein Starttermin verschoben werden. Das gleiche gilt, wenn deine Unterlagen nicht rechtzeitig vollständig bei uns abgegeben werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)?

Die Dienstarten FSJ und BFD unterscheiden sich bei uns in der Praxis nicht. Die Leistungen von uns als Träger und die Aufgaben in der Einsatzstelle sind für alle Freiwilligen gleich. Die Dienste werden lediglich aus unterschiedlichen Töpfen finanziert. Der einzige für dich spürbare Unterschied im BFD besteht darin, dass eine deiner Seminarwochen zum Thema „Politische Bildung“ in Kiel stattfindet. Außerdem sind einige formale Vorgänge im BFD anders organisiert, wovon du jedoch wenig mitbekommst.

Der BFD ist dem FSJ in allen Belangen gleichgestellt – z.B. als Vorpraktikum für Ausbildungsplätze oder Studiengänge oder zur Anerkennung des praktischen Teils der Fachhochschulreife.

Ich habe mich für ein Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) beworben und nun habe ich einen Platz für einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten. Habe ich jetzt Nachteile?

Keine Sorge, du hast hierdurch keine Nachteile! Wir haben bei uns die Konditionen der Dienste einander angepasst. Auch für Vorpraktika, Fachhochschulreife oder Bewerbungen werden beide Dienste gleichermaßen anerkannt. Lediglich, wenn du die Juleica-Ausbildung bei uns machen möchtest, muss die Dienstart aus organisatorischen Gründen das Freiwillige Soziale Jahr sein. Außerdem gibt es beim BFD ein Seminar in Kiel zur Politischen Bildung, das es in dieser Form im FSJ nicht gibt.

Wie sind meine Arbeitszeiten im Freiwilligendienst?

Als Freiwillige_r bist du als Vollzeitkraft beschäftigt. Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit in deiner Einsatzstelle (35 bis 40 Stunden). Du kannst im Schichtdienst eingesetzt werden, wobei du keine Nachtbereitschaft durchführen solltest. Deine Arbeitszeit darf pro Arbeitstag nicht länger als 10 Stunden dauern – und Wochenarbeitszeit muss grundsätzlich auf 48 Stunden beschränkt sein. Gewöhnlich wirst du in den Krankenhäusern in eine Rotation aus Früh- und Spätdienst eingeteilt und du führst zwei Wochenenddienste pro Monat durch – hierfür muss es immer entsprechenden Ausgleich geben. Feiertagsregelungen sind im Einsatz zu klären.  Einige Einsatzstellen haben Schließzeiten, in denen du Urlaub nehmen musst (z.B. Kita, Schule). Bitte rechtzeitig den Dienstplan erfragen und Wünsche äußern.

Bekomme ich für meinen Freiwilligendienst eine Fahrkarte?

Du erhältst mit Beginn des FSJ /BFD eine kostenlose Fahrkarte für den Hamburger Verkehrsverbund (ProfiCard).  Wenn du eine Einsatzstelle mit Unterkunft hast, bieten wir dir die ProfiCard zum ermäßigten Preis an. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes bekommst du deine Unterlagen nur gegen Rückgabe der ProfiCard zurück.

Wie viel Urlaub habe ich während des Dienstes?

Bei einem zwölfmonatigen Einsatz hast du 26 Urlaubstage. Bei einem kürzeren Einsatz entsprechend weniger.

Für Vorstellungsgespräche gibt es keine zusätzliche freie Zeit. Die Einsatzstelle muss dir aber für ein Vorstellungsgespräch Urlaub gewähren. Bildungsurlaub gibt es nicht. Jugendleiter_innen mit gültiger Juleica können bis zu 12 Tage im Jahr unbezahlten Sonderurlaub für den Einsatz bei Ferienfreizeiten erhalten.  Sprich uns hierzu bitte an.

Während der Seminare darf kein Urlaub genommen werden.

Deine Urlaubsplanung und -wünsche besprichst du in der Einsatzstelle. Diese übernimmt die Organisation und behält den Überblick über den Urlaubsanspruch.

Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?

Du kannst einen Freiwilligendienst sechs bis 18 Monate lang absolvieren, in der Regel wird mit dir ein 12-monatiger Einsatz vertraglich festgelegt.

Wenn du dich für eine Verlängerung entscheidest, besprich diesen Wunsch in deiner Einsatzstelle und informiere uns rechtzeitig, da wir deinen Platz sonst anderweitig besetzen. (Manche Plätze sind sehr gefragt und daher schon Monate vor Beendigung deines regulären Dienstes wieder vergeben.)

Bekomme ich während des Dienstes weiter Kindergeld?

Du hast während deines Freiwilligendienstes Anspruch auf Kindergeld (und ggf. Halb-Waisenrente), sofern du ein bestimmtes Jahresbrutto nicht überschreitest. Informiere dich hierzu bei der Familienkasse. Die erforderlichen Bescheinigungen, die du dann bei der Familienkasse bzw. Rentenkasse einreichen musst, stellen wir dir aus.

Kann ich während des Dienstes familienversichert bleiben?

Alle Freiwilligen sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherung beinhaltet Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Du bist ab dem ersten Tag im Einsatz krankenversichert. Wir benötigen eine Kopie deiner Anmeldung. Wir zahlen sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil deiner Sozialversicherung. Im Freiwilligendienst sind Privat- oder Familienversicherung nicht möglich. Bitte melde dich also rechtzeitig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Betriebskrankenkasse selbst an.

Wichtig: Du darfst vier Wochen und einen Tag vor Beginn des Freiwilligendienstes nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen (z.B. Ausbildung).

Was mache ich, wenn ich Probleme im Dienst habe?

Durchhalten? Ja – aber nicht um jeden Preis! Es wird während deines Dienstes immer mal wieder Herausforderungen geben. Herausforderungen sind Möglichkeiten für Wachstum. Überforderung frustriert hingegen. Bevor du den Kopf in den Sand steckst, das Handtuch wirfst oder die Flucht ergreifst, sprich bitte mit uns. Wir stehen dir bei Konflikten zur Seite, können dir evtl. Alternativen aufzeigen oder dich bei einer Entscheidungsfindung unterstützen.

Ich brauche den Freiwilligendienst als praktischen Teil der Fachhochschulreife. Geht das?

Manche Bundesländer erkennen das FSJ und den BFD in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als Fachhochschulreife an. Erkundige dich bitte bei deiner Schule oder dem SIZ (Schulinfomationszentrum), ob eine Anerkennung möglich ist. Bitte informiere uns auch zu Dienstbeginn, dass du ein spezielles Zeugnis für die Fachhochschulreife brauchst.

Kann ich den Freiwilligendienst als Vorpraktikum für meine Ausbildung oder mein Studium anerkennen lassen?

Für viele Ausbildungen, wie z.B. Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie oder die Erzieher_innen-Ausbildung wird der Freiwilligendienst als Vorpraktikum anerkannt. Häufig ist der Freiwilligendienst im Krankenhaus auch als Pflegepraktikum für das Medizinstudium anrechenbar sowie im Bereich der Sozialpädagogik als Vorpraktikum für das Studium der Sozialen Arbeit. Bitte informiere dich bei der jeweiligen Schule, Hochschule oder dem Ausbildungsbetrieb über die individuellen Voraussetzungen zur Anerkennung.

Kann ich meinen Freiwilligendienst als Wartesemester für einen Studienplatz anrechnen lassen?

Eine generelle Anrechnungspflicht der Freiwilligendienstzeit besteht nicht. Je nach Hochschule können aber, abhängig von der Dienstzeit, bis zu drei Wartesemester angerechnet werden. Es gelten dabei die Bestimmungen der jeweiligen Hochschule.

Ich habe einen Nebenjob. Darf ich neben dem Freiwilligendienst einen weiteren Job haben?

Nebenjobs auf 450-Euro-Basis kannst du grundsätzlich (weiter) ausüben. Wichtig ist jedoch, dass wir dein erster Arbeitgeber sind. Weitere Arbeitsverhältnisse können zu steuerlichen Nachteilen führen, erkundige dich bitte eigenständig. Beachte bitte auch, dass davon nicht die Arbeitszeit in deiner Einsatzstelle eingeschränkt werden darf und du weiter fit und fröhlich einsatzbereit bist.

Was passiert während der Seminare genau?

Die Seminare sind dein Raum, um dich mit anderen Freiwilligen über deine Erfahrungen im Dienst auszutauschen und dich auszuprobieren. Gemeinsam mit deiner Gruppe gestaltest du die Seminare mit und kannst deine Themen einbringen. Wie ist es, wenn man blind ist? Wie funktioniert Gebärdensprache? Was macht eigentlich ein Klinik-Clown? Wie kann man sich gut von der Arbeit abgrenzen? Sind Kinder schwierig? Was mache ich nach dem Dienst? Wie funktioniert eine Erstaufnahme für Geflüchtete? Kann man im Gefängnis eigentlich Yoga machen? Wie arbeitet ein Suchttherapeut? Wie kocht man vegan? Wie entspannt man sich am besten im Feierabend? Darf man im Hospiz auch lachen? Bist du eher Chiller_in oder Karrierist_in? Kann man bei Erster Hilfe etwas falsch machen? Wie sagt man dem Personaler, dass man super ist? Kann man im Rollstuhl um die Welt reisen? Und: Wie viele Freiwillige passen eigentlich unter unsere Treppe im Grünen Saal?

Diesen und vielen weiteren spannenden Fragen kannst du in deinem Seminar auf den Grund gehen. Die genauen Themen richten sich nach den Interessen in deiner Gruppe. Das Motto lautet hier: Selber machen und ausprobieren statt stundenlanger Vorträge. Mit neuen Ideen und Erkenntnissen kommst du nach den Seminarwochen in den Dienst zurück und kannst wieder durchstarten.

Die Seminare werden von zwei Referent_innen aus unserem Team begleitet, die übrigens auch während der gesamten Dienstzeit deine Ansprechpersonen für Fragen und Probleme sind.

Wo finden die Seminare statt?

Die Seminare werden im Elsa Brändström Haus durchgeführt. Hier wirst du rundum verpflegt und brauchst nichts zu essen mitzubringen. Wenn du weiter weg wohnst, besteht nach Absprache eine Übernachtungsmöglichkeit bei uns im Haus. Im Sommer kannst du die Pause auf unserer Sonnenterasse mit Elbblick verbringen oder im Garten Volleyball spielen. Im Winter kannst du zwischendurch Kickern oder Punsch trinken. Manche Seminare finden auch in unterschiedlichen Tagungsräumen in Hamburg statt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, mit der Gruppe eine Abschlussreise zu machen.

Wer war eigentlich Elsa Brändström?

Elsa Brändström war eine schwedische Philanthropin und Rot-Kreuz-Schwester, bekannt als „Engel von Sibirien“. Sie arbeitete in den russischen Gefangenenlagern des Ersten Weltkrieges, wo sie die medizinische Grundversorgung sicherstellte. In der Nachkriegszeit hat sie sich für Kriegswaisen eingesetzt und selbst jahrelang ein Kinderheim geleitet –  ihr Werk und die Geschichte des Elsa Brändström Hauses wurden in dem Film „Die Kinder von Blankenese“ dokumentiert.